2). April 2004 (GVBl.I S. 281, 283) (Staatsvertrag) werden nachfolgende Beurteilungsrichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Richter und Staatsanwälte erlassen: Leistungsbereitschaft Seite 10 / 22 Konkret geregelt ist dies in den „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung“ (BASS 21-02 Nr. Klar sagen, was gemeint ist, und auf schwammige globale Aussagen verzichten. Besondere Verfahrensregelungen . 3 des Schulgesetzes zur Fortbildung zwecks Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten verpflichtet, auch in der unterrichts-freien Zeit. Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. ... Konsequenzen, die die dienstliche Beurteilung für den Lehrer hat, müssen ausgeblendet werden. NRW. 2). nicht bewährt. 1. Also von A13 auf A14. NRW. FÜR DIE DIENSTLICHE BEURTEILUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT DÜSSELDORF VOM 23.06.2016 Aufgrund des § 93 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die über die allgemeine Vor- und Ausbildung hinausgehen, sind arbeitsplatzbezogen darzustellen. Leistungs- und Befähigungsbeurteilung ... Besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten (Nr. Jede Lehrkraft ist gemäß § 57 Abs. Note 1 Der Lehrer initiiert und nutzt bewußt und kontinuierlich Beiträge und ... so daß sie sich ständig anwendungsbereite Kenntnisse und sichere Fähigkeiten aneignen. 1. Die SchülerInnen sollen sich als erwachsene Europäer der europäischen Kultur bewusster werden 4 §92 LBG NRW Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis • Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen/Beamten sind mindestens vor Ablauf der Probezeit dienstlich zu beurteilen • Beamtinnen/Beamte sollen ferner in regelmäßigen Zeitabständen und anlässlich einer Versetzung beurteilt werden; die obersten Dienstbehörden bestimmen die Zeitabstände 6. Der Unterricht und die Anforderungen an europäische Lehrer sind komplexer geworden, insbesondere durch die europäische Multikultur – Vielfalt in der Einheit. Zusatzfeststellung: Die Lehrerin/der Lehrer hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet. Die Lehrerin/der Lehrer hat sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt. 9 BRL) [] Besondere Interessen und Fortbildung (Nr. besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann. : 9423 A Tgb. Nach § 93 Landesbeamtengesetz sind beamtete Lehrer*innen und Schulleiter*innen dienstlich zu beurteilen. Die dienstliche Beurteilung enthält eine Auflistung der prägenden Auf­ gaben, die die oder der zu Beurteilende im Beurteilungszeitraum wahrge­ nommen hat. Bekanntmachung vom 21.04.2009 (GV. 3. sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und. Das sind z.B. unterrichtliche Tätigkeit, Sonderaufgaben, Fortbildungen. Die Lehrerin/der Lehrer hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet. S. 901) und durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Versetzung, Beförderung, sonstige Gründe): Beurteilungszeitraum: Lehrgänge und Prüfungen in der Berichtszeit (einschließlich Fortbildungslehrgängen von mehrtägi-ger Dauer, Besuch von Verwaltungs- und Wirtschafts-akademien): 1. Dienstliche Beurteilung. Es gibt allerdings auch den Punkt "Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten". Ziel der dienstlichen Beurteilung Dienstliche Beurteilungen verfolgen das Ziel, ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Beamtinnen und Beamten zu erstellen und Feststellungen über die erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse zu treffen. Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen; sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle. Aufgaben, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Fortbildung 5.1. 2005 Œ 13.2-03002 Bezug: ... Da die qualitative Ausprägung der nachgewiesenen Fähigkeiten, Leistungen und ... - besitzt gute fachdidaktische Kenntnisse, - zieht ihre Fach- und Methodenkompetenz … Hier werden die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Lehrkraft erfasst, die für den Beruf wichtig sind. 7.3 BRL) [] Teilnahme an Lehrgängen, Fortbildungen und besondere Tätigkeiten (Nr. Das macht mir etwas Kopfzerbrechen. folgende Indikatoren herangezogen werden: 9 von 22 . Dienstliche Beurteilung Bezirksregierung Düsseldorf Personalnummer: I. Dienstliche Beurteilung Schule Vertraulich behandeln Personalangaben Familienname, ... oder dem Lehrer am Mitwirkende am Beurteilungsverfahren ... Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen. Besondere Vorschriften für Lehrerinnen und Lehrer an Schulen. S.224/SGV. § 49 ThürLaufbG, Dienstliche Beurteilung Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. April 2009 (GV.NRW S.224), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. ... Dienstliche Beurteilung Last modified by: Das ist mir auch alles klar. 1. 2 Ihnen soll unter Beachtung der Grundsätze des § 10 Gelegenheit gegeben werden, ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse auf einem höherwertigen Dienstposten anzuwenden und hierbei ihre besondere Eignung zu beweisen. (regelmäßige Beurteilung, Beurteilung aus besonderem Anlaß,z.B. Sie soll den unterrichtlichen Einsatz erkennen lassen und auch auf besondere Funktionen und Aufgaben eingehen. 2030) werden folgende Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten (BRL) erlassen: 1 Ziel der dienstlichen Beurteilung Die Leistungen der Beamtinnen und Beamten sollen abgestuft und … Gemeinsame Vorschriften § 30 Allgemeines § 31 Befähigung § 32 Probezeit § 33 Laufbahnwechsel 20 a – 52428 Jülich 1. Die Beurteilungen sollen es der NRW. 3796/01 (GAmtsbl. ... Abschließende dienstliche Beurteilung. Ziel der dienstlichen Beurteilung Dienstliche Beurteilungen verfolgen das Ziel, ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Beamtinnen und Beamten zu erstellen und Feststellungen über die erkennbar gewordenen Fähigkeiten und Kenntnisse zu treffen. Teilbereich: Verhalten im Dienst und schulkundliche Kenntnisse 3.1 Kriterien: - Zuverlässigkeit, Sorgfalt, organisatorische Fähigkeiten - Fähigkeit zur Selbstkritik, Lernbereitschaft Als Vorbereitung der dienstlichen Beurteilung soll ich für meine Schulleitung einige Punkte zusammenstellen. Kriterienkatalog für Beratung und Beurteilung Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen – Kurfürstenstr. Die dienstliche Beurteilung besteht aus einer Beurteilung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Arbeitsleistung, der Einschätzung der erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der für die dienstliche Verwendung bedeutsamen Eigenschaften. (3) 1 Beamte, die ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse durch Fortbildung nachweislich wesentlich gesteigert haben, sind zu fördern. Name (auch Geburtsname): Vorname(n): Geburtsdatum: Amts-, Dienst- oder Berufsbezeichnung: Dienststelle: (Schule, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung –ZfsL-) Schwerbehindert: Nein/ Ja (GdB ) Ja / Nein , GDB von Schwerbehindertenvertretung ist über die bevorstehende Beurteilung informiert worden am Die Befähigungsbeurteilung umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und sonstigen Eigenschaften, die für die dienstliche Verwendung wesentlich sind. Auf der Grundlage von § 7 des Brandenburgischen Richtergesetzes und von Artikel 9 Abs. Dezember 2015 (GV. (1) Dienstliche Beurteilungen als Personalentwicklungs- und Personalführungsmaßnahmen verfolgen das Ziel, ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Beschäftigten zu erstellen und nach Möglichkeit Feststellungen über die erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse zu treffen. Unterabschnitt 1. der staatlichen Lehrkräfte an Schulen und Studienseminaren. Eine Rubrik sorgt bei Bewerbern, die ihren Lebenslauf schreiben, immer wieder für Kopfzerbrechen: „Weitere Kenntnisse“. Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich ... - Bereitwilligkeit, sich neue Kenntnisse und Qualifikationen anzueignen . Denn neben Wissen und Fähigkeiten benötigen ... über Wissen und Kenntnisse hinaus übergreifende soziale Kompeten- ... Zur Konkretisierung und Beurteilung der einzelnen Kompetenzbereiche können u.a. 5. Personalien. und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend. 1. des MK vom 1. Nr. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten. Vertraulich behandeln!-7 ... Besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten (Nr. Sie müssen sozusagen die eigene Kultur wahren, aber auch eine einheitliche europäische fördern. 10 BRL) [] von der Erstbeurteilerin / dem Erstbeurteiler auszufüllen. vom 29. Fortbildungen werden vom Schulleiter genehmigt, sie sollten möglichst außerhalb der … Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, 2. bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens, 3. Die Bewährung kann noch nicht abschließend festgestellt werden. Man sollte darüber im Bilde sein, welche Fähigkeiten man hier aufführen sollte und wie man diese möglichst präzise bewertet. 2.1 Diese Richtlinien gelten für die Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung, soweit nicht die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Anwendung finden (BASS 21-02 Nr. Januar 2002, Az. Besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten. Handreichung für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte Bek. Dienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Die Ergebnisse der Befähigungs beurteilung sind in dem Verwendungsvorschlag zu berücksichtigen. 2 Satz 4 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. Lehrerfunktion: Unterrichten Grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden adressatengerecht vermitteln Art und Dauer des Lehrgangs bzw. Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen . der Prüfung: 2.