Sie wurde früher auch von der Kirche ausgeübt, kommt aber nach den modernen Anschauungen nur dem Staate zu (s. Geistliche Gerichtsbarkeit). Jahrhundert wurde zwischen hoher und niederer Gerichtsbarkeit unterschieden. Wechseln zu: Navigation, Suche. OK, Blutschild und Kennzeichen der Blutgerichtsbarkeit, Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, Auszug aus der Constitutio Criminalis Carolina. Gerichtsbarkeit im Mittelalter 2.1. Jeder Einwohner war selbstverständlich zugegen. Das religiöse Rechtsverständnis 2.2. adulterium, v. „ad alterum se conferre“ = „sich einem anderen hingeben“: Beischlaf eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts.) Search. Die niedere Gerichtsbarkeit hatten die Gutsherren inne. So ein Vollzug war ein öffentliches Spektakel. So entstanden in Deutschland kirchliche Reformbewegungen, es kam in dieser Zeit allerdings auch zum Investiturstreit. Die Hinrichtung durch Enthaupten war beispielsweise lange Zeit eine „privilegierte“ Hinrichtungsmethode für Adelige. In diesem Fall spricht man von Gaugericht oder besser Grafengericht. Die hohe Gerichtsbarkeit im deutschen Mittelalter. seine Beamten die niedere Gerichtsbarkeit aus. Der Ehrenkodex der Zünfte sah dann einen Ausschluss vor. Das Todesurteil wurde dann oft zum Zweck der Abschreckung in der Öffentlichkeit vollzogen. Das Werk wurde aber mehr als ein Spiegel des Rechts, da es im damaligen Deutsch, für viele verständlich, verfasst wurde. Dieser war Zeichen der Hohen Gerichtsbarkeit. Ehebruch (mhd. Strafen im Mittelalter 4.1. Hängen 4.2.2. Die Gerichtsbarkeit und Rechtsgeschichte im Mittelalter sind ein weites Feld, zu denen etliche wissenschaftliche Publikationen zu finden sind. WorldCat Home About WorldCat Help. Im sogenannten hohen Minnesang wird allerdings tatsächlich die Liebe eines Ritters zu einer edlen Frau besungen. Die schlimmste dieser Strafen war das Blenden der Augen. Die Hinrichtungsformen bei einem Todesurteil unterschieden sich jeweils nach dem Verbrechen (zum Beispiel für Kindesmörderinnen das Ertränken, für Notzucht (Vergewaltigung) der Feuertod oder für Mord das Rädern) sowie nach der Person des Verbrechers. Im Laufe d… Im späten Mittelalter war die Gerichtsbarkeit zu einem dinglichen Recht geworden, das dementsprechend auch verkauft oder verpfändet werden konnte. Im Mittelalter unterschied man zwischen hoher und niederer Gerichtsbarkeit. Wurde ein Handwerker mit einer Ehrenstrafe belegt, verlor er meist seine Lebensgrundlage. Das Kirchengericht bzw. Hardcover. Gerichtsherren der hohen Gerichtsbarkeit waren meist Grafen. Die hohe Gerichtsbarkeit im deutschen Mittelalter.. [Hans Hirsch] Home. Die Blutgerichtsbarkeit wurde von den jeweiligen Herrschern an ausgewählte Gerichtsorte verliehen und untermauerte den Machtanspruch der jeweiligen Stadt. Foltermethoden 4.2. ebruch, ebrechunge, überhuor, uneschaft; lat. Die bäuerliche oder städtische Gemeinde wirkte … Wiss., Kunst u. Literatur in Böhmen, 1922) (Stimming, Manfred) Further subjects: B … Diese galt zwar subsidiär, d.h. sie wurde nur herangezogen, wenn das eigene Landesrecht keine entsprechende Regelung kannte, dennoch führte sie zur Vereinheitlichung der Kriminalprozesse. Sie verloren nicht nur ihre gesellschaftliche Reputation, sondern auch ihre Ehrenrechte wurden entzogen. Eine fragwürdige Logik, die fast immer zu dem Ergebnis führte, das die Folterknechte haben wollten. Der Staat überträgt seine G. zur Ausübung an… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon, Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio), die Befugniß zur Ausübung richterlicher Handlungen. Rädern 4.3. von Hirsch, Hans: und eine große Auswahl ähnlicher Bücher, Kunst und Sammlerstücke erhältlich auf ZVAB.com Die niedere Gerichtsbarkeit hatte in den meisten westfälischen Territorien vor 1802 eine komplizierte Struktur. Bestimmend war neben weltlichen Maßgaben aber auch kirchliches Recht bei der Rechtsprechung. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung vom “finsteren Mittelalter” war diese Zeitperiode kein rechtsfreier Raum. Das Richteramt wurde selten vom Gerichtsherren selbst ausgeübt. Dabei konnten Mitglieder der ständischen Gesellschaft gleichzeitig zur Obrigkeit aber auch als Untertan gezählt werden. Gerichtsbarkeit — (Jurisdiktion), das Recht und die Pflicht zur Rechtspflege. Zuständig für Personalfragen und die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte ist der Hohe Richter… …   Deutsch Wikipedia, Hohe Herrlichkeit — Eine Hohe Herrlichkeit (niederländisch: hoge heerlijkheid) oder Freie Herrlichkeit (vrije heerlijkheid) war in den heutigen Niederlanden im Mittelalter ein selbständiges Gebiet mit eigener Rechtsprechung. Im Mittelalter waren viele Methoden bekannt, um durch Folter ein Geständnis zu erzwingen oder zu strafen. Das Hochmittelalter war auch eine Blütezeit der geistlichen Or… Über die Untertanen auf seinen Kammergütern übten der Landesherr bzw. Die Merkmale des Scharfrichters 3.3. Die ma. die Kirchliche Gerichtsbarkeit umfasst sowohl die Gerichtsbarkeit des Klerus in weltlichen Sachen als auch die Gerichtsbarkeit von Klerus und Laien in rein geistlichen Sachen. Die bedeutete ein Berufsverbot. From Antiquariat Haufe & Lutz (Karlsruhe, Germany) AbeBooks Seller Since April 11, 2003 Seller Rating. Sie richteten über schwerwiegende Fälle wie heimtückischen Mord, Herstellung von … Auf administrativer Ebene ri… Lüdenscheider Gerichtsbarkeit vor und nach der Stadtgründung Lüdenscheider Gerichtsbarkeit Richtergesetzesheißt in dieser zeitlichen Umschreibung nichts sprechende anderes, als daß auch ausgeübt"die zu Lüden- Ein Gottesurteil hatte eine perfide Logik: der Beschuldigte wurde gefesselt ins Wasser geworfen, ging er unter, war er unschuldig, starb aber leider dabei. Während des Mittelalters manifestierte sich der Anspruch auf Autonomie und Herrschaft bei Königen und Fürsten, Päpsten und Bischöfen, Orden und Zünften vor allem durch Rechtsprechungsakte. Jahrhunderts sind Gerichtsorte oft gesondert markiert, entweder durch einen Blutschild oder durch einen Galgen, der auch den Richtort markieren konnte. Die Blutgerichtsbarkeit, auch als ius gladii („Recht des Schwertes"), Blutbann, Hochgerichtsbarkeit (Hohe Gerichtsbarkeit) oder Halsgerichtsbarkeit bekannt, war im Mittelalter im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die peinliche Gerichtsbarkeit („peinlich“ bezieht sich auf das lateinische „poena“, übersetzt „Strafe“) über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten, also „blutige Strafen“ waren („straffen biss ann das blut“ oder „straffen, so an das blut gandt und das läben kostendt“). Jahrhundert größtenteils auf überliefertem Gewohnheitsrecht. Die hohe Gerichtsbarkeit im deutschen Mittelalter. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnungen patrimoniale… …   Deutsch Wikipedia, We are using cookies for the best presentation of our site. Im Mittelpunkt dieser ritterlichen Dienste stehen die Tugenden Treue, Bescheidenheit und Stolz. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Funktion des Scharfrichters 4. Eigentumsdelikte, Erbstreitigkeiten, Körperverletzung, Beleidigungen und ähnliches fielen in ihre Zuständigkeit. ... Im späten Mittelalter war der Amtmann mit der Verwaltung eines grösseren Amtes (Bezirk) beauftragt und hatte die Gerichtsbarkeit wahrzunehmen. : und eine große Auswahl ähnlicher Bücher, Kunst und Sammlerstücke erhältlich auf ZVAB.com. Sie richteten über schwerwiegende Fälle wie heimtückischen Mord, Herstellung von Falschgeld, Hochverrat. Benachrichtige mich über nachfolgende Kommentare via E-Mail. In der Regel wurden vor allem (besitzlose) Landstreicher, Kleinkriminelle und Menschen aus der sozialen Unterschicht zum Tode verurteilt. Todesstrafen 4.2.1. Jahrhundert verbreitet und wurde erst durch die Nationalisierungs- und Kodifikationstendenzen der einzelnen Herrschaftsgebiete durch eigentliche Strafgesetze, wie wir sie heute kennen, ersetzt, z. Die hohe Gerichtsbarkeit mußte sich mit Mord, Totschlag und schwerem Diebstahl beschäftigen, die niedere verhandelte über geringere Straftaten und private Rechtsstreitigkeiten wie z.B. Nach … Save for Later. Sie umfaßt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon, Gerichtsbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Saved in: Bibliographic Details; Published in: Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte: Main Author: Hirsch, Hans (Author) Format: Print Book : Language: German: Subito Delivery Service: Order now. Bei Straftaten, die durch Verstümmelung gesühnt werden sollten (sog. über Folter bestimmte. Milde Freiheitsstrafen waren auch Verbannung ins Exil oder in ein Kloster. Allein die Rechtsgeschichte dieser Zeit müsste eigentlich ohnehin separat behandelt werden. Continuing to use this site, you agree with this. Die ersten Einteilungen unterschieden hierbei lediglich zwischen der Obrigkeit (die Herrschenden) und den Untertanen. Zwischen 1220 und 1230 schrieb der Ritter Eike von Repgow den “Sachsenspiegel“. Es wurde das Vorbild für viele Rechtsbücher. Enthaupten 4.2.3. Mit Ehrenstrafen wurden die Schuldigen öffentlich gedemütigt. Meistens wurden die Verurteilten gehängt. Im Mittelalter war das Lesen und Schreiben den Mönchen und Adeligen vorbehalten.Daher war vor allem eine Form der Dichtung sehr populär, von der du sicherlich schon mal gehört hast: der Minnesang.Diese Dichtungen waren auf Mittelhochdeutsch verfasst, konnten gut auswendig gelernt werden und wurden auf Festen von sogenannten Minnesängern vorgetragen. Bei kleineren Vergehen konnten auch nur Fingerglieder amputiert wurden. Erforderliche Felder sind markiert *. View all copies of this book. Hier wurde ein Blutrichter eingesetzt, der über Leben oder Tod bzw. Nachdem der Frankenkönig Karl der Große die Sachsen unterworfen hatte, setzte er innerhalb der vorhandenen Gaue Grafen als seine Stellvertreter ein. Seit dem 12. Da die Freie Reichsstadt einem Fürstentum praktisch gleichgestellt war, hatte auch sie das Recht auf die Hohe Gerichtsbarkeit. Später vollstreckten Henker die Todesurteile. 1. Die Blutgerichtsbarkeit, auch als ius gladii („Recht des Schwertes"), Blutbann, Hochgerichtsbarkeit (Hohe Gerichtsbarkeit) oder Halsgerichtsbarkeit bekannt, war im Mittelalter im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die peinliche Gerichtsbarkeit („peinlich“ bezieht sich auf das lateinische „poena“, übersetzt „Strafe“) über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden … Zunächst war die Vollstreckung der Urteils Sache des Klägers. Beispielsweise war der Adel Herr über die Bauern seines Grundherrschaftsgebietes (also Obrigkeit für die Bauern), unterstand aber gleichzeitig dem König, war also dessen Untertan. von Hirsch, Hans. Die hohe Gerichtsbarkeit im deutschen Mittelalter / Hans Hirsch ; mit Nachwort von Theodor Mayer. Eine Ausnahme bildeten wohl die beiden Zentralorte des späten Imperiums, Rom und Konstantinopel, die ihrer besonderen Stellung wegen eigene Stadtpräfekten (praefecti urbis) neben dem nicht zuletzt auch al… Seit dem späten Mittelalter fügten viele Landesherren ihrem Wappen ein zweites schlichtes rotes Wappen, den so genannten Blutschild, bei. Das Laienelement trat deutlich zurück; die Mündlichkeit der Rechtsfind… Die Hohe Gerichtsbarkeit im deutschen Mittelalter. Die Strukturen des gerichtlichen Verfahrens wurden zumindest in den Teilen des herzoglichen Bayern, in denen das Oberbayerische Landrecht Kaiser Ludwigs (reg. Strafwürdig waren nach dem mittelalterlichen Weltbild auch Dinge wie Hexerei, Gotteslästerung und Ehebruch. Published by Weimar, Böhlau., 1958. Dort übten sie unter anderem die hohe Gerichtsbarkeit aus. lybstraffen), gab es unterschiedliche Strafformen, wie das an den Pranger stellen, Abschneiden/Anschneiden von Körperteilen (zum Beispiel Ohren, Zunge), „Schwemmen“, Auspeitschen oder Brandmarken. Das öffentliche Rechtsverständnis 3. Die hohe Gerichtsbarkeit im deutschen Mittelalter. Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) ... Historisch waren die hohe und niedere Gerichtsbarkeit der weltlichen Gewalten zu unterscheiden. Dazu gesellte sich die Blutgerichtsbarkeit bei handhafter Tat. Gogericht (auch Gohgericht oder Gowgericht) ist die Thingversammlung im vorkarolingischen Sachsen. Noch in der klassischen römischen Antike waren städtische Siedlungen regelmäßig eingebettet in die regionalen und - ab der späten römischen Kaiserzeit - reichsweiten Strukturen der Streitschlichtung und Rechtsfindung. Im Mittelalter gab es jedoch diese Gewaltenteilung nicht, sondern die gesamte Rechtssprechung, oft aber auch die Rechtssetzung (Gesetzgebung) und der Vollzug der Strafen lag in einer Hand, die in der Regel allenfalls von einer höheren Gewalt, etwa dem König, kontrolliert wurde - oft aber auch nicht. geriht[e], ahd gerihti). Vielmehr gab es in den Dörfern Erb-oder Setzrichter, in den Städten Stadtrichter, die dem Schöffengericht vorstanden. Verstümmelungsstrafen waren so gestaltet, dass sie das Vergehen widerspiegelten.